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Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am Schiesssport ist
durch die waffen- rechtlichen Bestimmungen geregelt. Dort ist ein Mindestalter von 12 Jahren vorgegeben.
Die Jugendförderung ist ein wichtiger Bestandteil unserer
Arbeit im Schützenkreis Hofgeismar. Neue Konzepte führen dabei zu deutlich verbesserten Erfolgsaussichten bei Wettkämpfen und Meisterschaften. Der Schützennachwuchs beginnt mit dem Luftgewehr, um nach
Erreichen der festge- legten Altersgrenzen zu anderen Waffenarten und Disziplinen, z.B. dem Kleinkaliber- Sportgewehr, zu wechseln. Zur Förderung der Jugendlichen finden neben den normalen Wettkämpfen
und Meisterschaften auch Sichtungslehrgänge und Vergleichsschiessen statt. Dafür stehen neben dem Kreis- jugendleiter auch noch der Jugendreferent, lizensierte Trainer sowie in den Vereinen die
Jugendwarte zur Verfügung.
Neben der Heranführung an den Schiesssport wird den
Jugendlichen vom Schützenkreis und von den Vereinen ein abwechslungsreiches Programm geboten. Dazu gehören auch gemeinsame Zeltlager, Ausflugsfahrten und Spieleabende. Bei Interesse wenden Sie sich bitte
an den Kreisjugendleiter oder an den Verein in Ihrer Nähe.
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