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INFORMATIONEN FÜR ELTERN
Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen am Schiesssport ist durch die
waffenrechtlichen Bestimmungen geregelt. Dort ist ein Mindestalter von 12 Jahren vorgegeben.
Die Jugendförderung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit im
Schützenkreis Hofgeismar. Neue Konzepte führen dabei zu deutlich verbesserten Erfolgsaussichten bei Wettkämpfen und Meisterschaften. Der Schützennachwuchs beginnt mit dem Luftgewehr, um nach Erreichen der festge-
legten Altersgrenzen zu anderen Waffenarten und Disziplinen, z.B. dem Kleinkaliber-Sportgewehr, zu wechseln. Zur Förderung der Jugendlichen finden neben den normalen Wettkämpfen und Meisterschaften auch
Sichtungslehrgänge und Vergleichsschiessen statt. Dafür stehen neben dem Kreisjugendleiter auch noch der Jugendreferent, lizensierte Trainer sowie in den Vereinen die Jugendwarte zur Verfügung.
Neben der Heranführung an den Schiesssport wird den Jugendlichen vom
Schützenkreis und von den Vereinen ein abwechslungsreiches Programm geboten. Dazu gehören auch gemeinsame Zeltlager, Ausflugsfahrten und Spieleabende. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Kreisjugendleiter oder an den Verein in Ihrer Nähe.
Zur weiteren Information lesen sie bitte auch die Stellungnahme eines
Mediziners zum Thema:
WENN KINDER SCHÜTZEN WERDEN
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